Hinweise zum Batteriegesetz:
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Dies wird durch folgenden Aufdruck auf Batterien verdeutlicht:

Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass Sie als Endnutzer gesetzlich verpflichtet sind, Batterien zurückzugeben. Sie können Batterien nach Gebrauch unentgeltlich an der Verkaufsstelle zurückgeben.
Bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte von darin enthaltenen Metallen (Hg = mehr als 0,0005 Masseprozent, Cd = mehr als 0,002 Masseprozent, Pb = mehr als 0,004 Masseprozent) besteht die Verpflichtung, Batterien entsprechend zu kennzeichnen. Hierbei werden folgende Abkürzungen verwendet:
„Cd" steht für Cadmium.
„Hg" steht für Quecksilber.
„Pb" steht für Blei.
Belehrung nach der § 8 Abs. 1 AltölV:
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl sowie Ölfiltern, sind wir als Händler gemäß der der AltölV verpflichtet, über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu informieren.
Wir weisen sie darauf hin, dass es sich bei Altöl bzw. Ölfiltern und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle um Gefahrgut handelt, welches umweltgerecht entsorgt werden muss.
Sie können Altöl in der Menge des bei bei uns gekauften Frischöls sowie Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle kostenlos an unserem Verkaufsort während der Betriebszeiten abgeben oder auf eigene Kosten in einer für den Gefahrgut-Transport zugelassenen Verpackung an uns zur kostenlosen Entsorgung schicken.
Bei Fragen rund um die umweltgerechte Entsorgung des Altöls helfen wir Ihnen gerne weiter und nennen Ihnen ggf. auch gerne Entsorgungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe.